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ARD stiehlt Beitragszahlern wertvolle Lebenszeit

Sonntags 20:15 Uhr ist für viele deutsche Familien Tatort Zeit. Zwar wird auch diese ehrwürdige Krimiserie immer häufiger von woken Zwangsbeglückern zur Propagierung ihrer queren Weltsicht missbraucht, aber sie ist immer noch der vielleicht beste Gegenwert für die Beitragsmilliarden, die der ÖRR jährlich von uns kassiert. Und so machen es sich denn Papa und Mama vor dem Fernseher bequem, um eine anstrengende Woche ausklingen zu lassen und zum Schluss mal etwas abzuschalten. Und dann darf unangekündigt um viertel nach acht am Sonntag, 18. August eine Pseudokomikerin fünfzehn Minuten über Kinderrechte schwadronierent! Das gleiche Fräulein Kebekus, das Kinder während der Coronazeit im ÖRR als potentielle Omamörder denunzieren durfte. Die Produktionsfirma dieser Zwangsbelehrungsviertelstunde ist auch für die Böhmermann-Sendung ZDF Royal zuständig, wo Letzterer mal den Satz hat fallen lassen: „Was die Ratten in der Zeit der Pest waren, sind Kinder zurzeit für Covid 19, Wirtstiere.“ War beides natürlich rein satirisch zu verstehen.
Unterstützt wurde der ÖRR-Kebekus-Lebenszeitdiebstahl von der grünen Familienministerin Lisa Paus, die Kinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen will, und von NRW-Ministerpräsident Wüst: «Super, was @daserste gerade gemacht hat!», schrieb er noch am Sonntagabend auf X. In seinem Bundesland sitzt der besonders linkslastige, für den Lebenzeitdiebstahl verantwortlich WDR, für dessen Unterstützung Wüst vermutlich noch viel größeren Unsinn verzapfen würde, wenn man ihn ließe.

Die Neue Zürcher Zeitung kommentierte den Skandal wie folgt: „Vielleicht wäre es eine Idee, wenn die ARD gar nicht erst wartet, bis ein Ministerpräsident den Medienstaatsvertrag kündigt. Die ARD könnte ihn einfach selbst kündigen und sich so von lästigen Verpflichtungen wie Ausgewogenheit und Neutralität befreien. Anders als etwa Zeitungen darf der öffentlichrechtliche Rundfunk gerade keine politische Linie vertreten.
Doch leider geht das nicht. Der Staatsvertrag kann nicht durch Rundfunkanstalten gekündigt werden, nur durch Ministerpräsidenten. Täte es doch bloss einmal einer.“

Siehe auch   https://www.nzz.ch/der-andere-blick/vor-tatort-belehrung-ueber-kinderrechte-mit-carolin-kebekus-bitte-nie-wieder-ld.1844532    „
 

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